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Wissenswertes zur Schufa

Jeder kennt das, möchte man einen Handyvertrag oder einen Kredit oder ähnliches abschließen muss man in der Regel sein Einverständnis erklären für eine Schufa-Auskunft. Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei. Sie ist privatwirtschaftlich organisiert und wird von kreditgebenden Unternehmen getragen. Zweck der Schufa ist der Schutz der Vertragspartner vor Kreditausfällen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite wird der Verbraucher vor Überschuldung geschützt. Die Schufa ist im Besitz von Einzeldaten von drei Viertel aller Deutschen. Jeder Bürger hat das Recht, seine Daten einzusehen. Dies kann er durch die Beantragung einer Selbstauskunft, die dann gebührenpflichtig zugesandt wird.

Kredite auch ohne Schufa

Wer einen Bankkredit abschließt muss wissen, dass dieser bei der Schufa eingetragen wird. Jede Belastung schwächt den Score. Das Scoring ist ein Verfahren, in dem dem Vertragspartner ein Wert von 1-100 angeboten wird. Dieser zeigt die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles an. Allerdings ist die Auskunft Zweckabhängig. So erhalten z.B. Banken andere Scorewerte als Versicherungen. Wer also einen niedrigen Wert hat, hat oft das Problem, keinen Kredit zu bekommen oder auch Handyverträge nicht abschließen zu können.

Hier gibt es die Möglichkeit, Kredite ohne Schufa zu erhalten. Das sind Kredite bei denen keine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird und der Kredit auch nicht eingetragen wird. Meistens werden diese Kredite mit Bankinstituten außerhalb Deutschlands abgeschlossen, da in der Regel deutsche Finanzunternehmen Mitglied bei der Schufa sind. Die Konditionen dieser Kredite sind in der Regel nicht so günstig, da das Ausfallrisiko ohne Schufa höher ist. Geworben wird meist mit Krediten ohne Schufa bis zu 3000,00 € und Kunden, deren Schufaeintragungen negativ  oder deren Score-Werte sehr niedrig sind, ist das schon eine Alternative.

Löschung von Schufa-Eintragungen

Eintragungen bei der Schufa werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Kredite, titulierte Forderungen oder auch Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte werden nach 3 Jahren gelöscht. Hier sollte einmal geprüft werden, warum eine getilgte Schuld erst nach drei Jahren gelöscht wird. Das führt zu einer Einschränkung desjenigen, der drei Jahre nicht handlungsfähig auf dem Finanzmarkt ist. Früher gelöscht werden nur eidesstattliche Versicherungen, wenn die Schuld getilgt und dies dem Amtsgericht mitgeteilt wurde.

Bild: panthermedia.net Randolf Berold

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